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Der Kommunale Ordnungs- und Ermittlungsdienst (KOD)

Der Kommunale Ordnungs- und Ermittlungsdienst übernimmt hoheitliche Vollzugsaufgaben, die Durchführung von Präsenzstreifen im Stadtgebiet und die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Er ist das Vollzugsorgan der im Ordnungsamt angesiedelten gefahrenabwehrrechtlichen Aufgaben und somit der "lange Arm" der Eingriffsverwaltung.

Den Schwerpunkt der Tätigkeiten des Kommunalen Ordnungs- und Ermittlungsdienstes bilden neben der Aufklärung der Bevölkerung, die Beseitigung ordnungswidriger Zustände sowie das Aufklären von Sachverhalten und das Durchführen vorbeugender Maßnahmen.

Für die Aufgabenerfüllung stehen dem Kommunale Ordnungs- und Ermittlungsdienst Dienstfahrzeuge sowie Dienstfahrräder zur Verfügung.

Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem:

  • Präsenzstreifen und Durchführung von Schwerpunktkontrollen
  • Ansprechpartner*in für die Bürger*innen einschließlich Unterstützung bei der Orientierung im Stadtgebiet und der Vermittlung von Ansprechpartnern*innen in der Stadtverwaltung
  • Aufklärung der Bürger*innen über einschlägige Satzungen, Verordnungen und gesetzliche Grundlagen im Elmshorner Stadtgebiet
  • Feststellung von Sachverhalten, Ermittlung von Personen und Sicherung von Beweisen
  • Die hoheitlichen Vollzugsaufgaben des Gefahrenabwehrrechts (u. a. Einschreiten gegen aggressives Betteln, bei widerrechtlichem Grillen, Zelten, Parken oder Beschädigungen in öffentlichen Grünanlagen oder auf Spielplätzen)
  • Hundekontrollen (u. a. Hundemarkenkontrolle, Durchsetzung des Leinenzwangs, Gefahrhunde)
  • Gewerbe- und Gaststättenrecht (u. a. Kontrolle der Konzessionen, Jugendschutzkontrollen, Kontrollen von Glücksspielgewerbe)
  • Erkennen und ahnden von Verstößen gegen des Ordnungswidrigkeitengesetz (u. a. öffentliches Urinieren, Lärmbelästigung)

Zu seinen Befugnissen gehören unter anderem:

(Vollzugstätigkeiten nach Landesverwaltungsgesetz sowie Vollzug ordnungsrechtlicher Maßnahmen)

  • Personen befragen und Auskünfte einholen
  • Identitätsfeststellungen
  • Sicherstellungen
  • Erteilung von Platzverweisen
  • Maßnahmen bei Gefahr im Verzug

Zusätzlich unterstützt der Kommunale Ordnungs- und Ermittlungsdienst die zuständigen Fachämter bei der Umsetzung ihrer gesetzlichen Aufgaben und arbeitet eng mit dem Zoll, der Polizei und anderen Behörden zusammen.

Wichtige Hinweise!

Der Kommunale Ordnungs- und Ermittlungsdienst trägt grundsätzlich Dienstkleidung (anlassbezogene Zivilstreifen möglich) und kann sich immer durch einen Dienstausweis der Stadt Elmshorn ausweisen.

Ordnungswidrigkeiten werden nie durch das Kassieren von Bargeld vor Ort geahndet.

Sollten Sie zu einer Bargeldzahlung aufgefordert werden, zahlen Sie unter keinen Umständen und informieren Sie uns oder die Polizei darüber.

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