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Was bei Hecken zu beachten ist


Mindestabstand zu öffentlichen Flächen

Bevor Sie die Anpflanzung einer Hecke ins Auge fassen, bedenken Sie bitte, welche Ausmaße eine Hecke bereits nach wenigen Jahren erreichen kann. Junge Heckenpflanzen benötigen einen ausreichenden Abstand zu öffentlichen Flächen wie zum Beispiel Gehwegen oder Straßen. Empfohlen sei hier ein Mindestabstand von 30 bis 50 Zentimetern zur eigenen Grundstücksgrenze, damit öffentliche Flächen nicht überwuchert werden.

Pflicht zum Rückschnitt

Durch regelmäßige Rückschnitte ist sicherzustellen, dass eine Hecke weder die Sicht behindert noch in öffentliche Flächen wächst. Auch Buswartehäuschen, Verkehrsschilder und Laternenmasten dürfen nicht einwachsen und müssen frei zugänglich bleiben.

Bebauungspläne geben Regelungen vor

Vor Anpflanzung einer Hecke sollten Sie sich erkundigen, ob Ihr Grundstück im Bereich eines Bebauungsplanes liegt, welcher Regelungen zu Einfriedigungen beinhaltet. Oft ist hier gerade in Einmündungsbereichen die Heckenhöhe auf 70 Zentimeter begrenzt – auch dies gilt es zu beachten.

Baugenehmigung erforderlich?

Sollten Sie statt einer Hecke Palisaden, Pergolen oder ähnliches ins Auge fassen, so holen Sie sich Rat bei der Bauaufsicht; ab einer gewissen Höhe könnte eine Baugenehmigung erforderlich sein. Und manchmal ist es hilfreich, den beziehungsweise die angrenzende*n Nachbar*in kurz über das Vorhaben zu informieren. So lassen sich Missverständnisse und Probleme – gerade was das Befahren von Grundstückszufahrten angeht – im Vorwege aus der Welt räumen.

06.02.2015