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Hinweise zur Grundstücksbepflanzung

Um potentielle Gefahrensituationen von vornherein zu vermeiden und allen Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, gibt es einiges zu beachten.

Abstand zur Grundstücksgrenze

Bedenken Sie bereits vor dem Pflanzen, welches Ausmaß Sträucher, Bäume und Hecken schon nach wenigen Jahren annehmen können. Entscheiden Sie sich für schwach wachsende Pflanzen oder halten Sie ausreichend Abstand zur Grundstücksgrenze. Denken Sie bitte daran, dass bei Schneefall oder nach Regen sich Anpflanzungen unter der Last gegebenenfalls weiter neigen.

Bepflanzungen rechtzeitig zurückschneiden und Lichtraum beachten

Schneiden Sie Ihre Bepflanzungen an Straßen und Gehwegen rechtzeitig so weit zurück, dass Fußgänger*innen und andere Verkehrsteilnehmer*innen den Verkehrsraum auch ohne Gefahren nutzen können. Beachten Sie auch das sogenannte „Lichtraumprofil“, das von allen Grundstückseigentümer*innen einzuhalten ist, deren Grundstücke an öffentliche Straßen sowie Geh- und Radwege angrenzen:

Höhe des Pflanzenwuchses

Der Pflanzenwuchs sollte bis zu einer Höhe von 2,30 Metern nicht über den Gehweg ragen (bei Radwegen ist eine Höhe von 2,50 Metern einzuhalten). Grenzt das Grundstück direkt an eine öffentliche Straße, dürfen die Pflanzen bis zu einer Höhe von 4 Metern nicht in die Straße hineinragen. Über die gesamte Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,5 Metern frei bleiben.

Sichtbehinderung an Straßeneinmündungen und Kreuzungen vermeiden

Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume in Bereichen von Straßeneinmündungen und Kreuzungen so weit zurück, dass Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen ausgeschlossen sind. Dieses sogenannte Sichtdreieck ist in vielen Elmshorner Bebauungsplänen festgesetzt und beträgt im Allgemeinen 70 Zentimeter. Bei der konkreten Festlegung ist die Verkehrsaufsicht im Bedarfsfall gern behilflich. Achten Sie darauf, dass die Anpflanzungen nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen. Bedenken Sie auch die Radien großer Fahrzeuge.

Ampeln, Lampen und Schilder müssen sichtbar sein

Schneiden Sie auch Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenlampen, Ampeln und Schildern so weit zurück, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen, die Ampelsignale erkannt und die Schilder mühelos gelesen werden können. Besonders die Straßenlampen sind ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit. Deren einwandfreie Funktion soll auch Sie in der Dunkelheit vor möglichen Gefahren schützen.

Masten müssen zugänglich sein

Bedenken Sie dabei bitte auch, dass ein eingewachsener Mast eventuell aufgrund von Beschädigungen gar nicht mehr standsicher ist. Auch die Masten müssen daher zugänglich bleiben.

Grundstück im Kreuzungsbereich

Als Eigentümer*in beziehungsweise Besitzer*in eines Grundstücks, das im Kreuzungsbereich von Straßen liegt, achten Sie bitte darauf, dass das Sichtdreieck frei gehalten wird.

Andere und sich selbst schützen

Nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht und beachten Sie diese Hinweise. Als Verkehrsteilnehmer*in erwarten Sie doch sicherlich auch, dass andere Grundstückseigentümer*innen ebenfalls alles unternehmen, um Sie selbst und Ihre Angehörigen vor Gefahren zu schützen. Legen Sie diesen Maßstab daher auch an Ihr eigenes Verhalten an.

Schadensersatz

Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentümer*in verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen und rechtlichen Konsequenzen konfrontiert werden können.