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28. Änderung des Flächennutzungsplanes - „Berliner Straße“ (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft getreten)

Geltungsbereich

  • Norden: Krückau (Mitte des Gewässers), Berliner Straße (ant. Verkehrsfläche), Schauenburgerstraße (ant. Verkehrsfläche)
  • Osten: Berliner Straße (ant. Verkehrsfläche), Berliner Straße 15, Reichenstraße 23, 23a und 23b
  • Süden: Reichenstraße 25, Reichenstraße (ant. Verkehrsfläche)
  • Westen:Berliner Straße 6 (ant.), 14 (ant.), 18, 20 und 22 (ant.), Schloßstraße (ant. Verkehrsfläche), Schauenburgerstraße (ant. Verkehrsfläche)

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Planungsziele

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Städtebauliche Entwicklung im Sinne des Rahmenplans Krückau-Vormstegen
  • Ausweisung von Nutzungsflächen gemäß der künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 202 „Berliner Straße“

Verfahrensstand

Am 14.09.2017 wurde durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt die Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen.

Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom 09.02.2018 bis zum 28.02.2018 in der Stadtverwaltung Elmshorn, Schulstraße 15 - 17, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich und während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu der Planung äußern.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden ebenfalls über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (Scoping).

Der Flächennutzungsplan soll in seiner Darstellung entsprechend der künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 202 „Berliner Straße“ im Parallelverfahren angepasst werden. Für die 28. Änderung des Flächennutzungsplans wurde bereits am 14.09.2017 ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Im Zuge des Verfahrens wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 202 „Berliner Straße“ angepasst. Damit die beiden Bauleitpläne kongruent miteinander sind und sich der Bebauungsplan schlussendlich entsprechend dem Entwicklungsgebot aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, wird der Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung angepasst.
Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss für Stadtumbau am 20.05.2021 die Änderungsaufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen.

Am 17.11.2022 hat der Ausschuss für Stadtumbau den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst.

Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom 29.11.2021 bis zum 30.12.2021 in der Stadtverwaltung Elmshorn, Schulstraße 15 - 17, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich und während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu der Planung äußern.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden ebenfalls über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (Scoping).

Am 17.11.2022 hat der Ausschuss für Stadtumbau den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst.

Die Öffentlichkeit konnte sich im Rahmen der formellen Beteiligung in der Zeit vom 09.12.2022 bis zum 13.01.2023 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern. Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz –PlanSiG) erfolgte die Auslegung zur o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Elmshorn.

Ergänzend dazu lagen die Unterlagen im Zimmer 314 des Rathauses, zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand parallel hierzu statt.

Zurzeit werden die eingebrachten Anregungen abgewogen und ein Feststellungbeschluss vorbereitet.