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27. Änderung des Flächennutzungsplanes - „Buttermarkt / östlich Vormstegen“ (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft getreten)

Geltungsbereich

  • Norden: Kreuzung Wedenkamp/ Achter de Kö, Teile des südlichen Buttermarkts, Berliner Straße 6 (ant.)
  • Osten: Berliner Straße 14
  • Süden: Schloßstraße 5 (Knechtsche Hallen und Kranhaus)
  • Westen: Wedenkamp (ant. Verkehrsfläche), Haus der Technik, Vormstegen (ant. Verkehrsfläche)

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Planungsziele

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Städtebauliche Entwicklung im Sinne des Rahmenplans Krückau-Vormstegen
  • Ausweisung von Nutzungsflächen gemäß der künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 200 „Buttermarkt / östlich Vormstegen“

Verfahrensstand

Am 30.11.2017 wurde durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt die Aufstellung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen.

Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom 09.02.2018 bis zum 28.02.2018 in der Stadtverwaltung Elmshorn, Schulstraße 15 - 17, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich und während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu der Planung äußern.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden ebenfalls über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (Scoping).

Der Flächennutzungsplan soll parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 200 „Buttermarkt / östlich Vormstegen“ angepasst werden, da der Bebauungsplan schlussendlich entsprechend dem Entwicklungsgebot aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden muss. Da der Bebauungsplan Nr. 201 „ Rathaus und Buttermarkt“ nunmehr in dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 200 „Buttermarkt / östlich Vormstegen“ aufgeht, wurde der Zuschnitt des Geltungsbereiches der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes angepasst.

Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss für Stadtumbau am 20.05.2021 die erneute Aufstellung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen.

Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom 29.11.2021 bis zum 30.12.2021 in der Stadtverwaltung Elmshorn, Schulstraße 15-17, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu der Planung äußern.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden ebenfalls über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (Scoping).

Am 17.11.2022 hat der Ausschuss für Stadtumbau den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst.

Die Öffentlichkeit konnte sich im Rahmen der formellen Beteiligung in der Zeit vom 07.12.2022 bis zum 11.01.2023 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern. Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz – PlanSiG) erfolgte die Auslegung zur oben genannten Änderung des Flächennutzungsplanes durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Elmshorn.

Ergänzend dazu lagen die Unterlagen im Zimmer 314 des Rathauses, zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand parallel hierzu statt.

Zurzeit werden die eingebrachten Anregungen abgewogen und ein Feststellungbeschluss vorbereitet.


Autor: Frau Pramschüfer, Stadt Elmshorn 
Autor*in: Frau Pramschüfer, Stadt Elmshorn