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Baustellenzufahrt

Endlich hat´s geklappt: das passende Grundstück ist gefunden, das Traumhaus ist gekauft, die Finanzierung für ersehnte Um- oder Anbauten steht, oder oder oder...

Bei aller Vorfreude und Planungseifer darf aber eines nicht vergessen werden: wie kommen Hausteile oder Baumaterialien auf die Baustelle? Glück hat, wer an einer sogenannten Baustraße Eigentum erworben hat; diese sind für Befahren mit (Schwerlast-)Lkw ausgelegt und können die schweren Lasten ohne Schäden aushalten.

Vorgehen bei Zufahrt über Geh- und Radweg

Anders sieht es allerdings aus, wenn die Baustelle nur über einen öffentlichen Geh-/ Radweg erreichbar ist. Weder der Unterbau noch die verwendeten Materialien sind für starke Belastungen geeignet, bei Befahren mit Lkw sind Beschädigungen unweigerlich vorprogrammiert. Dadurch entstehen unnötige Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer. Aus diesem Grund muss, sobald ein Geh-/Radweg „im Weg ist“, eine Baustellenzufahrt errichtet werden. Diese muss eine Fachfirma ausführen. Dazu ist der vorhandene Geh- und Radweg aufzunehmen, sind die Bordsteine abzusenken und Asphalttragschichtmaterial der Mischguttype B in einer Stärke von 15 Zentimetern einzubauen. Nach Beendigung aller Bauarbeiten ist die Zufahrt wieder auszubauen und der Ursprungszustand beziehungsweise eine endgültige Grundstückszufahrt von einem anerkannten Fachbetrieb herstellen zu lassen.

Bauherr haftet

Sicherlich mag jetzt der eine oder andere über zusätzliche, nicht eingeplante Kosten jammern. Aber für Beschädigungen an Geh-/ Radwegen und Bordsteinen würde ebenfalls der Bauherr in Regress genommen werden. Und Ihr Architekt oder Bauunternehmer sollte diese Notwendigkeit mit eingeplant haben.

Weiterführende Informationen

Für die Einrichtung einer Grundstückszufahrt erfahren Sie Näheres unter dem Stichwort »Grundstückszufahrt«.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gern ans Amt für Tiefbau und Verkehr.

Autor: Frau Derboven, Stadt Elmshorn 
Autor*in: Frau Derboven, Stadt Elmshorn