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Datum: 20.04.2022

Gedenktag 8. Mai 2022

Anlässlich des Tages der Befreiung am 8. Mai 1945 lädt der Bürgervorsteher, Herr Andreas Hahn, zu einer städtischen Gedenkveranstaltung ein.

Bunte Darstellung von zwei Frau und einem Kind. © Rita Müller

Künstlerinnen und Künstler des Kreiskulturverbandes des Kreises Pinneberg e. V. präsentiert Eindrücke aus dem Projekt "ERB:LAST - Trauma und Chancen von Nachkriegsgenerationen". Die Betrachtung liegt dabei auf der Gegenwart und dem eigenen Erfahren und Erleben der beteiligten Kulturschaffenden als Nachkriegsgeneration.

Mitwirkende Kulturschaffende

Die folgenden Künstler aus der ERB:LAST-Gruppe wirken an der Umsetzung mit:

  • Sibylle Hallberg liest ihr Gedicht „Bombe“
  • Artur Hermanni singt am Keyboard sein Lied „Da war ein Schmerz in mir, der nicht meiner war“
  • Bettina Jungmann zeigt die drei Schaukästen “Traumata, Haltungen, Kunst als Hoffnungsträger“
  • Klaus Landahl zeigt seine Bilder „Kriege“ und liest sein Gedicht „Zu spät?“
  • Ruth Alice Kosnick zeigt ihre Bilderreihe in Mischtechnik „Die Arbeit unserer Mütter“
  • Petra Matthieszen-Eitze moderiert und ist mit ihrem Lied „Im Jetzt und Hier – wenn du dein Schweigen brichst“ zu hören
  • Rita Müller zeigt ihre Werke „ein lebenlang Verschwiegenes“ und „Drei Generationen“
  • Martin Musiol zeigt seine Bilder „Der Vater, das unbekannte Wesen“, „Was bleibt? Zum Erziehungsratgeber von Frau Dr. Johanna Haarer“ und liest seinen Text „Ein kleiner Zeitungsartikel“
  • Gudrun Probst zeigt ihre Skulpturen „Löffelkreuze“
  • Claus Reichelt zeigt seine Skulptur „Splitter im Körper“ und liest seinen Text "Und Heute?"
  • Freddy Rode zeigt seine beiden Bilder „Frage“ und „Antwort"

Den Flyer für den Gedenktag 8. Mai 2022, auch mit dem Programm freier Initiativen am 7. Mai, können Sie hier öffnen:

Besuch des Rathauses

Die Veranstaltung findet statt am Sonntag, den 08.05.2022 im Kollegiumssaal des Elmshorner Rathauses, Schulstraße 15 - 17. Der Eintritt zum Termin ist frei. Für Teilnehmende gilt nach aktuellem Stand die Verpflichtung, am Eingang einen 3-G-Status vorzulegen und innerhalb des Rathauses eine medizinische Maske oder eine FFP-2-Maske zu tragen. Im Rahmen aktueller Entwicklungen kann diese Regelung nochmals angepasst werden. Bitte beachten Sie die örtlichen Hinweise.